Allgemeine Geschäftsbedingungen der NETmark5 GmbH
Zehnerweg 3a, 86899 Landsberg am Lech, im Folgenden: NETmark5
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen NETmark5 und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 NETmark5 bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen NETmark5 und dem Kunden.
1.3 NETmark5 schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 NETmark5 ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. NETmark5 bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für NETmark5 ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt NETmark5 – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde NETmark5 Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. NETmark5 ist rechtlich nicht verpflichtet und nicht in der Lage, die Werke oder Geschäftsmodelle des Kunden rechtlich zu prüfen. Soweit der Kunde Weisungen erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen und sicherzustellen, dass seine Weisungen rechtlich zulässig sind.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – selbst verantwortlich für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und Werke und stellt diese rechtzeitig bereit. Erfolgt dies nicht, kann NETmark5 Stockmaterial verwenden oder Platzhalter setzen.
2.4 Soweit ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, einen solchen Vertrag abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden haftet NETmark5 nicht.
2.6 Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, kann NETmark5 den Mehraufwand dem Kunden berechnen.
3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden
3.1 Sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen, erfolgt die Erstellung auf Grundlage agiler Methoden. SEO ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
3.2 Gegenstand sind grundsätzlich Entwicklung neuer oder Erweiterung bestehender Webseiten. Verträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Webseiten werden – soweit nicht anders vereinbart – für aktuelle Versionen der gängigen Browser optimiert. Mobile Optimierung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3.4 Die Leistungen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt eine Anfrage, NETmark5 prüft diese und erstellt ein Angebot. Der Vertrag entsteht durch Annahme des Angebots.
3.5 Prüfung oder Beschaffung von Rechten, Tools, Zertifikaten etc. erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3.6 Der Kunde kann während der Entwicklung Wünsche einbringen, sofern vom Leistungsumfang gedeckt. Weitergehende Leistungen müssen separat vereinbart werden.
3.7 NETmark5 stellt ggf. Musterseiten oder Gestaltungsvorschläge bereit. Kommt keine Einigung zustande, entsteht kein Vertrag; Musterseiten oder Codes werden nicht herausgegeben.
3.8 Nach Fertigstellung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert.
3.9 Der Kunde muss alle erforderlichen Daten vollständig bereitstellen. Verzögerungen hierdurch gehen nicht zulasten von NETmark5.
3.10 Ein Anspruch auf Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, Dokumentation etc. besteht nicht, sofern nicht anders vereinbart.
3.11 Die Vergütung richtet sich nach individueller Vereinbarung sowie gesetzlichen Vorschriften.
3.12 Bei Verwendung externer Hoster trägt NETmark5 keine Verantwortung für deren Systeme oder Abrufbarkeit.
4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
4.1 NETmark5 kann Wartung anbieten; dies erfolgt nur auf Basis von Individualvereinbarungen.
4.2 Wartung umfasst Beseitigung von Störungen und anlassbezogene Aktualisierung. Weitergehende Leistungen nur bei Vereinbarung.
4.3 Voraussetzung ist die Kompatibilität der Inhalte mit den Systemen von NETmark5. Eigenmächtige Änderungen können die Kompatibilität beeinträchtigen.
4.4 NETmark5 haftet nicht für Störungen durch eigenmächtige Änderungen des Kunden.
4.5 Wartung umfasst nur technische, nicht inhaltliche Aktualisierung.
5. Webhosting und Domainregistrierung
5.1 NETmark5 bietet Hosting und Domainregistrierung an. Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
5.2 Bei Hosting übernimmt NETmark5 die Administration. Der Kunde erhält keinen Backend-Zugang.
5.3 Serververfügbarkeit liegt bei mindestens 99 % im Jahresmittel, außer bei höherer Gewalt oder externen Problemen.
5.4 Kein Anspruch auf feste IP-Adresse.
5.5 Der Kunde muss Passwörter schützen.
5.6 Der Kunde muss Backups erstellen; bei Datenverlust haftet er selbst.
5.7 Bei Domainregistrierung: 5.7.1 Vertrag entsteht direkt zwischen Kunde und Vergabestelle. 5.7.2 Kunde trägt die Verantwortung für rechtliche Unbedenklichkeit der Domain. 5.7.3 Es gelten die Bedingungen der Vergabestellen.
6. Print
6.1 Gegenstand sind gestalterische Leistungen für Printprodukte. Verträge sind Werkverträge nach § 631 ff. BGB.
6.2 Leistungen ergeben sich aus individueller Vereinbarung. Angebot erfolgt auf Basis der Kundenanfrage.
6.3 Nach Vertragsschluss werden Vorgaben konkretisiert. Anpassungen bedürfen Zustimmung beider Parteien.
6.4 Fertige Werke werden zur Abnahme vorgelegt.
6.5 Zwei Korrekturschleifen sind enthalten. Reklamationen bzgl. künstlerischer Gestaltung ausgeschlossen.
6.6 Erforderliche Daten müssen vollständig bereitgestellt werden.
6.7 Vergütung richtet sich nach individueller Vereinbarung.
6.8 Anspruch besteht nur auf Druckdateien, nicht auf bearbeitbare Dateien.
7. Video und Fotografie
7.1 Gegenstand sind Video- und Fotoarbeiten. Vertrag entsteht wie unter 6 beschrieben.
7.2 Künstlerische Freiheit ist anerkannt; Reklamationen hierzu ausgeschlossen.
7.3 Zwei Korrekturschleifen für Bildbearbeitung. Neuerstellung ausgeschlossen.
7.4 Kunde ist verantwortlich für Einwilligungen abgebildeter Personen.
7.5 Nach Fertigstellung erfolgt Abnahme.
7.6 NETmark5 kann einen Urhebervermerk verlangen.
7.7 Anspruch besteht nur auf final bearbeitete Aufnahmen, nicht auf Rohdaten.
8. Preise und Vergütung
8.1 Vergütung ergibt sich aus individueller Vereinbarung und Angebot.
8.2 Laufende Leistungen werden monatlich nach Stundenbasis abgerechnet. Abschlagszahlungen möglich.
8.3 Kein Skonto.
8.4 Preise können angepasst werden. Zustimmung gilt als erteilt, wenn Kunde nicht widerspricht.
9. Abnahme
NETmark5 kann schriftliche Abnahme verlangen. Abnahmefrist beträgt 2 Wochen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
10. Mängelgewährleistung
Unwesentliche Mängel begründen keine Ansprüche. Verjährung beträgt 1 Jahr, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
11. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate. Automatische Verlängerung um 12 Monate, sofern nicht gekündigt.
12. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
12.1 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.
12.2 NETmark5 darf Projekte zur Eigenwerbung verwenden.
12.3 NETmark5 darf einen Urheberhinweis im Footer und Impressum platzieren.
13. Vertraulichkeit
NETmark5 verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher Geschäftsunterlagen des Kunden. Die Pflicht besteht zeitlich unbegrenzt.
14. Haftung / Freistellung
14.1 Haftung ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
14.2 Der Kunde stellt NETmark5 von Ansprüchen Dritter frei.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist der Sitz von NETmark5.
15.3 Änderungen der AGB können vorgenommen werden. Zustimmung gilt als erteilt, wenn Kunde nicht widerspricht.
Stand: Juni 2020



